HRB 8394 CB: ALUFOR Schildersysteme GmbH, Forst, Döberner Straße 14, 03149 Forst/Lausitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Mäbert, Ulrich; Geschäftsführer: 2. Behrendt, Sascha, * ‒.‒.‒‒, Forst (Lausitz); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
ALUFOR Schildersysteme GmbH, Forst, Döberner Straße 14, 03149 Forst/Lausitz. Geschäftsanschrift: Döberner Straße 14, 03149 Forst/Lausitz.
ALUFOR Schildersysteme GmbH, Forst, Gutsweg 9, 03149 Forst. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie § 8 (Jahresabschluss) beschlossen..
ALUFOR Schildersysteme GmbH, ForstGutsweg 9, 03149 Forst. Firma: ALUFOR Schildersysteme GmbH. Sitz: Forst Geschäftsanschrift:; Gutsweg 9, 03149 Forst. Gegenstand: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Systemen aus Aluminiumhalbzeugen, Metallen und anderen Materialien. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.Mäbert, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Forst; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 29.05.2009; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit auf Grund des Spaltungsplanes vom 29.05.2009 der Pfennig und Mäbert GmbH (Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus HRB 4986) und der dort aufgeführten Vermögensgegenstände - desTeilbetriebes ALUFOR der Pfennig und Mäbert GmbH - und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..