Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Müller, Rolf-Dieter, Ratingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.04.2023
Peetz |
7 |
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Prokura erloschen:
Wagner, Hildegard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Kaiser, Richard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Stassinet, Sandra, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Kamphues, Britta, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.01.2023
Wandres |
HRB 82934: ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH, Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Mattiske, Stefan, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82934: ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH, Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Hanfland, Stephanie, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82934: ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH, Düsseldorf, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2020 mit der AVANTLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 82946) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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