AM-Soft Potsdam GmbH, Potsdam(Konsumhof 1-5, 14482 Potsdam). Die Verschmelzung ist mit der am 10.06.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hannover, HRB 100400) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
AM-Soft Potsdam GmbH, Potsdam(Konsumhof 1-5, 14482 Potsdam). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die AM - SoFT GmbH IT - Systeme mit Sitz in Hameln, eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter HRB 100400, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.