AMB Generali Lloyd GmbH, Aachen (Maria-Theresia-Allee 38, 52064 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksfürsorge Holding Aktiengesellschaft am 06.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AMB Generali Lloyd GmbH, Aachen (Maria-Theresia-Allee 38, 52064 Aachen). Prokura erloschen: Dr. Petin, Hans Walter Jochen, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 mit der Volksfürsorge Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg; HRB 4649) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AMB Generali Lloyd GmbH, Aachen (Maria-Theresia-Allee 38, 52064 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2008 mit der Generali Lloyd Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München; HRB 42137) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AMB Generali Lloyd GmbH, Aachen (Maria-Theresia-Allee 38, 52064 Aachen). Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2008 hat zur Durchführung der Verschmelzung mit der Generali Lloyd AG (HRB 42137 Amtsgericht München) die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.030,00 EUR auf 1.124.030,00 EUR beschlossen.Stammkapital nun: 1.124.030,00 EUR.
AMB Generali Lloyd GmbH, Aachen (Maria-Theresia-Allee 38, 52064 Aachen). Zur Eintragung vom 27.06.2008 wird noch als nicht eingetragen bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgte im Wege der Sacheinlage. Wegen der Einzelheiten insbesondere der Werthaltigkeit wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
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