Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dias Pereira, Christiane, Wittlich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.10.2023
Lotz
b)
Fall 10 |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Eisele, Peter, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Tönges, Wolfgang, Orbis, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.04.2023
Dannegger
b)
Fall 9 |
Faber Ambra GmbH, Alzey, Klosterstraße 3 d, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: AMBRA GmbH. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Das Projektmanagement in allen technischen und kaufmännischen Bereichen, die Projektsteuerung und Abwicklung sowie die Übernahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fracht, der Lagerung, dem Handel und der Weiterverarbeitung von Recycling-, Problem- und Abfallstoffen sowie der Betrieb von Deponien für Recycling-, Problem- und Abfallstoffe.
Faber Ambra GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Änderung der Geschäftsanschrift: Klosterstraße 3 d, 55232 Alzey.
Faber Ambra GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziff. 1 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Faber, Karl Wilhelm, Alzey, * ‒.‒.‒‒. Der mit der "Wilhelm Faber GmbH" mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 31620) am 18.12.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.06.2011 zum 30.06.2011 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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