HRA 730176: AMC Taskforce GmbH & Co. KG, Balingen, Roßbergstraße 13, 72336 Balingen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 730176: AMC Taskforce GmbH & Co. KG, Balingen, Roßbergstraße 13, 72336 Balingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Allmich, Wolfgang, Haan, * ‒.‒.‒‒; Conzelmann, Uwe, Balingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 730176:AMC Taskforce GmbH & Co. KG, Balingen, Roßbergstraße 13, 72336 Balingen.(Gegenstand des Unternehmens ist die kurzfristige Übernahme von Managementaufgaben in Unternehmen aller Art sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im Managementbereich. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft betriebswirtschaftliche und strategische Beratungsleistungen für andere Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Roßbergstraße 13, 72336 Balingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AMC Taskforce Verwaltung GmbH, Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 749998), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMC Taskforce GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 740409) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.