HRA 727193: AMF Internethandel 1 e.K., Wolfschlugen, Daimlerstraße 25, 72649 Wolfschlugen. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.12.2021 mitNachtrag vom 21.2.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.12.2021 sowie 21.12.2021 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMF Internethandel GmbH", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart HRB 782533) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stuttgart
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