AMH Asphaltmischwerk Hafen Verwaltungs GmbH, Hamburg (Schloßstr. 12, 22041 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Asphalt GmbH am 17.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AMH Asphaltmischwerk Hafen Verwaltungs GmbH, Hamburg (Schloßstr. 12, 22041 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Deutsche Asphalt GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 54697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AMH Asphaltmischwerk Hafen Verwaltungs GmbH, Hamburg (Pinkertweg 47, 22113 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Blum, Holger, Sandesneben, * ‒.‒.‒‒; Klasen, Thomas, Börgerende, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Eistert, Werner, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Riebesehl, Gerhard, Escheburg, * ‒.‒.‒‒.