HRB 200457: AMINO GmbH, Frellstedt, An der Zucker-Raffinerie 9, 38373 Frellstedt. Prokura erloschen: Willatowski, Norman, Lengede, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Oetken, Jörn, Cremlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200457: AMINO GmbH, Frellstedt, An der Zucker-Raffinerie 9, 38373 Frellstedt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.04.2020 mit der AMixCo Premix GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 16457) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200457: AMINO GmbH, Frellstedt, An der Zucker-Raffinerie 9, 38373 Frellstedt. Prokura erloschen: Poppenhäger, Stefanie, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200457: AMINO GmbH, Frellstedt, An der Zucker-Raffinerie 9, 38373 Frellstedt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thomas, Kai-Philipp, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200457: AMINO GmbH, Frellstedt, An der Zucker-Raffinerie 9, 38373 Frellstedt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der AmStor mit Sitz in Frellstedt (Amtsgericht Braunschweig HRB 101178) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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