Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Albrecht, Jana, Dresden, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Roob, Karina, Meißen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.12.2022
Petters |
HRB 30503: AMOS Asphalt GmbH, Dresden, Karl-Marx-Straße 11, 01109 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Geigenmüller, Benjamin, Grimma, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grenz, Ulrich, Tröbigau, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Albrecht, Jana, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30503: AMOS Asphalt GmbH, Dresden, Karl-Marx-Straße 11, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens. Neuer Gegenstand: Erzeugung und Vertrieb von bituminösem Mischgut, Handel mit bituminösem Mischgut. Die AMO Asphaltmischwerke Ostsachsen Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 19283) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 30503: AMOS Asphalt GmbH, Dresden, Karl-Marx-Straße 11, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 597.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmeldung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Die AMO Asphaltmischwerke Ostsachsen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 4411) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 30503: AMOS Asphalt GmbH, Dresden, Karl-Marx-Straße 11, 01109 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 182.800,00 EUR auf 402.800,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 402.800,00 EUR. Die AWN Asphaltwerk Niesky GmbH mit dem Sitz in Quitzdorf am See (Amtsgericht Dresden, HRB 7498) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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