HRB 16493: AMP Ambulante Mobile Pflege in Baunatal GmbH, Baunatal, Rostocker Str. 35, 34225 Baunatal. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Stettiner Straße 11, 34225 Baunatal.
HRB 16493:AMP Ambulante Mobile Pflege in Baunatal GmbH, Baunatal, Rostocker Str. 35, 34225 Baunatal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2014. Geschäftsanschrift: Rostocker Str. 35, 34225 Baunatal. Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes einschließlich der Betreuung und Erbringung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Umfeld, alter, kranker und hilfebedürftiger Menschen. Die Leistungserbringung kann sowohl in der Häuslichkeit der Kunden als auch in der Einrichtung oder anderen geeigneten Räumlichkeiten erfolgen. Im Falle entsprechender Zulassungen seitens der Kranken- und Pflegeversicherungsträger können die entsprechenden ambulanten und teilstationären Angebote unterbreitet werden. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Seidel, Elke, Baunatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Fisseler, Klaus, Baunatal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AMP Ambulante Mobile Pflege in Baunatal OHG mit dem Sitz in Baunatal (Amtsgericht Kassel, HRA 17373). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.