HRB 13876: "AMYRALIS TECHNOLOGIES & AUTOMATION GMBH", Erkrath, Am Stadtweiher 10, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13876: "AMYRALIS TECHNOLOGIES & AUTOMATION GMBH", Erkrath, Am Stadtweiher 10, 40699 Erkrath. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 13876: "AMYRALIS TECHNOLOGIES & AUTOMATION GMBH", Erkrath, Am Stadtweiher 10, 40699 Erkrath. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (504 IN 95/14) vom 08.10.2020 ist das Insolvenzverfahren eingestellt. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.
HRB 13876: "AMYRALIS TECHNOLOGIES & AUTOMATION GMBH", Erkrath, Am Stadtweiher 10, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 11.09.2014 aufgelöst (Amtsgericht Düsseldorf, 504 IN 95/14). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.