AMvP Immobilienverwaltungs GmbH, Füssen, Marschallstraße 19, 84028 Landshut. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
AMvP Immobilienverwaltungs GmbH, Füssen, Am Kühbrunnen 6, 87629 Füssen.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marschallstraße 19, 84028 Landshut.
AMvP Immobilienverwaltungs GmbH, Füssen, Am Kühbrunnen 6, 87629 Füssen.Geschäftsanschrift: Am Kühbrunnen 6, 87629 Füssen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Saubert, Manfred, Landshut, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Stanner GmbH, Füssen (Am Kühbrunnen 4 - 6, 87629 Füssen). Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand und Vertretungsregelung. Neue Firma: AMvP Immobilienverwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und vermögensverwaltenden Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin bei der Erste Gräflich von Pocci Grundstückverwaltung GbR sowie der Zweiten Gräflich von Pocci Grundstückverwaltung GbR je mit dem Sitz in Füssen.
Stanner GmbH, Füssen (Am Kühbrunnen 4 - 6, 87629 Füssen). Die WVM Wildverwertung GmbH mit dem Sitz in Füssen (Amtsgericht Kempten HRB 8393) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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