HRB 46238:ANTAN Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 5, 60323 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CHIRON Pi GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79983) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ANTAN Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 5, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ANTAN Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 79984) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der "bontera" Grundbesitz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 81829) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ANTAN Retail Eins Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 86966) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ANTAN Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn, Rudolf-Diesel-Str. 20 a, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Frankfurt am Main beschlossen. Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Wöhlerstraße 5, 60323 Frankfurt am Main.
ANTAN Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn, Rudolf-Diesel-Str. 20 a, 65760 Eschborn.Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 20 a, 65760 Eschborn.
ANTAN Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn, (Rudolf-Diesel-Str. 20 a, 65760 Eschborn).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CHIRON Chi GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86001), mit der CHIRON Eta GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73213), mit der CHIRON Omega GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 85997), mit der CHIRON Phi GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86000), mit der CHIRON Psi GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 85998), mit der CHIRON Rho GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 79985) und mit der HR Frankfurt Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55814) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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