HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, c/o GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Köhler-Ma Geiser Partnerschaft mbB, Budapester Str. 35, 10787 Berlin. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 78, 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 78, 60329 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Geiser, Gordon, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Köhler-Ma, Christian, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 78, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Anterra Rheinland-Pfalz Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73421) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 94112: ANTERRA Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 78, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Anterra Rheinland-Pfalz Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73421) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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