ANTHEC GmbH, Münster, Wienburgstraße 189, 48147 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ANTHEC GmbH & Co. KG am 07.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ANTHEC GmbH, Münster, Wienburgstraße 189, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2011 mit der ANTHEC GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 9122) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ANTHEC GmbH, Münster, Wienburgstraße 189, 48147 Münster.Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 7 (Beschlussfassung), § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), § 10 (Einziehung, Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen), § 11 (Einziehungsvergütung), § 12 (Austritt), § 13 (Auflösung der Gesellschaft), § 14 (Übertragung von Geschäftsanteilen/Vorkaufsrecht) beschlossen. Nach § 16 wurde ein neuer § 17 (Übergang des Geschäftsanteils beim Tod des Gesellschafters) eingefügt, der urprüngliche § 17 lautet nunmehr § 18. Geschäftsanschrift: Wienburgstraße 189, 48147 Münster.
ANTHEC GmbH, Münster (Hammer Str. 230, 48153 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen auf nunmehr 25.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Auf die neue Stammeinlage ist eine Sacheinlage zu leisten. Durch die Gesellschafter werden zu gleichen Teilen bestehende Anteile der Gesellschafter an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts , der Klatt & Beelmann GbR, eingebracht gem. Einbringungsvertrag vom 22.12.2004 und nach näherer Maßgabe des Erhöhungsbeschlusses vom 22.12.2004.