HRB 14248: ANTHOS Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ANTHOS Anlagenverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, am 19.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 14248: ANTHOS Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ANTHOS Anlagenverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 610) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14248: ANTHOS Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hannebauer, René, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14248: ANTHOS Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und mit ihr insbesondere die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung.
HRB 14248: ANTHOS Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so vertreten je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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