HRB 49279: ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, München, Arabellastr. 12, 81925 München. Die Verschmelzung wurde am 13.04.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 144217).
HRB 49279: ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, München, Arabellastr. 12, 81925 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2021 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 und des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2021 mit der HVB Immobilien AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144217) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 49279: ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, München, Arabellastr. 12, 81925 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haferkorn, Tanja, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 49279: ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, München, Arabellastr. 12, 81925 München. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.06.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 mit der Alexandersson Real Estate I B.V. mit dem Sitz in Apeldoorn (Kamer van Koophandel Nr. 08049154) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 49279: ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, München, Arabellastr. 12, 81925 München. Die Gesellschaft hat am 25.06.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Alexandersson Real Estate I. B.V. mit dem Sitz in Apeldoorn/ Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer Nr. 08049154) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger:a) Gläubiger der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbHDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können nach § 22 UmwG in Verbindung mit §122 aAbs. 2 UmwG binnen sechs (6) Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung indas Register des übernehmenden Rechtsträgers nach § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. DieGesellschaft ist dann verpflichtet, ihnen Sicherheit zu leisten, soweit die Gläubiger nichtBefriedigung verlangen können.Diese Regelung schützt die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft vor einer Gefährdung ihrerAnsprüche durch die Verschmelzung. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, die mangelsFälligkeit ihrer Ansprüche nicht sofort Befriedigung verlangen können und deren Ansprüche durchdie Verschmelzung gefährdet werden, können Sicherheitsleistung verlangen.Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird, Zu einer solchen Gefährdung wird es jedoch durch die Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nicht kommen.Forderungen gegenüber der übernehmenden Gesellschaft sind unmittelbar unter folgenderAnschrift geltend zu machen: Geschäftsführung, ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH,Arabellastraße 12, 81925 München. Unter dieser Adresse können auch Auskünfte über die weiterenModalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitendenVerschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.b) Gläubiger der Alexandersson Real Estate I. B.V.Nach niederländischem Recht, gemäß Artikel 2:316 Abs. 2 DCC, kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft dem Gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auslegung des Gemeinsamen Verschmelzungsplanes im niederländischen Staatsanzeiger und in einer überregionalen Tageszeitung durch die Gesellschaften beim niederländischem Amtsgericht in Amsterdam, Niederlande, widersprechen.Sofern rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, muss jedenfalls eine der Gesellschaften Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers der übertragenden Gesellschaft oder der übernehmenden Gesellschaft leisten, oder die Befriedigung anders garantieren. Unterbleibt dies, ist der Widerspruch erfolgreich, es sei denn, der Anspruch des Gläubigers ist hinreichend gesichert oder die finanzielle Lage der übernehmenden Gesellschaft bietet nach der Verschmelzung entsprechende bzw. bessere Sicherheit für die Befriedigung des Anspruches des entsprechenden Gläubigers als zuvor. Die Verschmelzungsbescheinigung (des niederländischen Notars) und die Verschmelzungsurkunde können nur erteilt werden, wenn der Widerspruch unwiderruflich zurückgezogen oder rechtskräftig aufgehoben wurde. In den Geschäftsräumen der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH, Arabellastraße 12, 81925 München (Abteilung ORS), können von den Gesellschaftern während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:a) der Verschmelzungsplan (Entwurf) zwischen der Alexandersson Real Estate I. B.V. und der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH und der Verschmelzungsberichtb) die Jahresabschlüsse der Alexandersson Real Estate I. B.V. für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Jahresabschlüsse der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH für die letzten drei Geschäftsjahre.Auf Verlangen wird dem Gesellschafter der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen erteilt.Der Verschmelzungsplan (Entwurf) wurde zum Handelsregister der ANWA Gesellschaft für Anlagenverwaltung mbH eingereicht.
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