AP Parts GmbH, Plettenberg (Auf dem Stahl 16, 58840 Plettenberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Blaut Management + Marketing GmbH am 02.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AP Parts GmbH, Plettenberg (Auf dem Stahl 16, 58840 Plettenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.12.2005 mit der Blaut Management + Marketing GmbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRB 3171) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.