HRB 154 FF: AP-Solarenergie GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 6, 15230 Frankfurt (Oder). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BMH - Beteiligungs- & Management-Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt (Oder) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 2746). verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
AP-Solarenergie GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 6, 15230 Frankfurt (Oder). Gegenstand: Der Vertrieb und die Installation von Fotovoltaikanlagen und -komponenten; die Vermittlung und Management von Projekten, Leistungen und Waren für Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie die anschließende - auch koordinierende - Betreuung; die Vermittlung von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen als Makler (jedoch keine Versicherungen); Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz sind damit nicht verbunden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Agentur Projektconsulting und -management GmbH, Frankfurt (Oder)(Buschmühlenweg 6, 15230 Frankfurt (Oder)). Gegenstand: Die Vermittlung und Management von Projekten, Leistungen und Waren für Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie die anschließende - auch koordinierende - Betreuung; ferner die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Werbemitteln und -trägern sowie Sicht- und Schutzfolientechnik. Die Vermittlung von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen als Makler (jedoch keine Versicherungen); Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz sind damit nicht verbunden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2007 erhält der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages einen weiteren Unterabsatz; ferner ist dem Vertrag ein § 15 (Bekanntmachungen) hinzugefügt.