Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
|
|
|
b)
Die grenzüberschreitende Ver-
schmelzung wurde im Register des
übernehmenden Rechtsträgers (Re-
gistre de commerce et des sociétés)
unter der Registernummer B117987
eingetragen und ist am 12.02.2021
wirksam geworden.
Die Firma ist erloschen. |
a)
28.06.2023
Dr. Friedemann |
HRB 221565 B: AP1 Deutschland GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 18.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom gleichen Tage auf die Aerium Opportunity I Properties S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter der Nummer B 117987, zur Aufnahme verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 221565 B: AP1 Deutschland GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG ein Verschmelzungsplanentwurf betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden mit folgenden Angaben: 1. Die übertragenden Rechtsträger haben den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft: die Aerium Properties Deutschland GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 221604 (APD), b) als übertragende Gesellschaft: die ARCON-REAL Bauprojektentwicklung Moers Grafschafter Passage GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221576 B (ARCON), c) als übertragende Gesellschaft: die AP1 Deutschland GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221565 B (AP1), d) als übernehmende Gesellschaft: die Aerium Opportunity I Properties S.à.r.l., eine nach luxemburgischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) mit Sitz in Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg), und Geschäftsanschrift 6A, Route de Trèves, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 117987 (Aerium Opportunity), beteiligt. 3. a) Die Gläubiger der übertragenden Rechtsträger können nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit für ihre Forderung verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierfür müssen sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber den Übertragenden Rechtsträgern unter deren Geschäftsanschrift (Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin) unter genauer Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Die Rechte der Gläubiger der Aerium Opportunity als der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach dem Recht von Luxemburg. Nach luxemburgischem Recht kann jeder Gläubiger innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung der Verschmelzung im Amtsblatt Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und von einer der beteiligten Gesellschaften Sicherheit für die Erfüllung seiner Forderungen beantragen. Über den Widerspruch und die Stellung einer Sicherheit entscheidet das zuständige Gericht in Luxemburg. Dabei wird das Gericht einen solchen Antrag ablehnen, soweit der Gläubiger nicht hinreichend darzulegen vermag, dass die finanzielle Situation des Übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung des Gläubigers bietet. Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch hat zur Folge, dass die Verschmelzungsurkunde nicht ausgefertigt werden darf bis der Widerspruch durch den Gläubiger zurückgenommen oder durch rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Gerichts aufgehoben worden ist. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Rechtsträger ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der sich alle Anteile des Übertragenden Rechtsträgers in der Hand des Übernehmenden Rechtsträgers befinden. Gleíchermaßen sind auch bei dem Übernehmenden Rechtsträger keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden, da es sich bei der Aerium Opportunity um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der LDV Management II Aerium Opportunity l S.C.A., einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach luxemburgischem Recht (Société en commandite par actions) mit Geschäftsadresse, 6A, Route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et de Sociétés) unter der Nummer B 155979, handelt. d) Es sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Gläubigerrechte der übertragenden Rechtsträger oder der Aerium Opportunity getroffen worden. Gläubiger können durch schriftliches, an eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gerichtetes und an deren jeweiligen Sitz adressiertes Verlangen (kostenfrei) Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte erhalten. Verlangen können schriftlich entweder an die Aerium Properties Deutschland GmbH, der ARCON-REAL Bauprojektentwicklung Moers Grafschafter Passage GmbH und der AP1 Deutschland GmbH, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, oder an die Aerium Opportunity I Properties S.à.r.l., 6A, Route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Luxemburg, gerichtet werden.
HRB 8359: AP1 Deutschland GmbH, Moers, c/o LEHMI GmbH, Immobilienmanagement & -vertrieb Reinigungsservice & Garagenbetrieb, Zweigstelle Moers, Hopfenstraße 1 e, 47441 Moers. Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221565 B) verlegt.
HRB 221565 B: AP1 Deutschland GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Firma: AP1 Deutschland GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin; Gegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Tätigkeiten, welche eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung erfordern, werden nicht betrieben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Braimer Jones, Adrian, * ‒.‒.‒‒, London/Vereinigtes Königreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Ruimy, Franck, * ‒.‒.‒‒, Paris/Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.09.2002 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.04.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 8359) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz) und § 4 (Stammkapital). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 11.11.2002
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