HRB 221413 B: AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist durch Veröffentlichung des Beschlusses vom 02.02.2021 am 10.02.2021 wirksam geworden und am 10.02.2021 im Register des übernehmenden Rechtsträgers (Registre de commerce et des sociétés) unter der Registernummer B104717 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen.
HRB 8152: AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Moers, Hopfenstrasse 1 e (c/o LEHMI GmbH), 47441 Moers. Der Sitz ist nach Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 221413 B) verlegt. Berlin.
HRB 221413 B: AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 18.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Aerium IV Properties S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter B 104717, im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 221413 B: AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die am 13.11.2020 zu dieser HRB-Nummer vorgenommene Bekanntmachung des von den übertragenden Rechtsträgern zum Handelsregister eingereichten Entwurfs des Verschmelzungsplans betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung wird wie folgt berichtigt: Übertragender Rechtsträger zu 2.b) des Bekanntmachungstextes vom 13.11.2020 ist die Aerium IV Göttingen GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 222501 B (statt HRB 221501 B) - (Aerium Göttingen).
HRB 221413 B: AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG ein Verschmelzungsplanentwurf betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden mit folgenden Angaben: 1. Die übertragenden Rechtsträger haben den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft: die Aerium IV Properties GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221444 B (Aerium IV) b) als übertragende Gesellschaft: die Aerium IV Göttingen GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221501 B (Aerium Göttingen) c) als übertragende Gesellschaft: die AP1 FMZ Gladbeck GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, Deutschland und Geschäftsanschrift Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221413 B (Gladbeck) d) als übernehmende Gesellschaft: die Aerium IV Properties S.à.r.l., eine nach luxemburgischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) mit Sitz in Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg), und Geschäftsanschrift 6A, Route de Trèves, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B 104717 (Aerium Properties), beteiligt. 3. a) Die Gläubiger der übertragenden Rechtsträger können nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit für ihre Forderung verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierfür müssen sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber den Übertragenden Rechtsträgern unter deren Geschäftsanschrift (Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin) unter genauer Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Die Rechte der Gläubiger der Aerium Properties als der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach dem Recht von Luxemburg. Nach luxemburgischem Recht kann jeder Gläubiger innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung der Verschmelzung im Amtsblatt Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und von einer der beteiligten Gesellschaften Sicherheit für die Erfüllung seiner Forderungen beantragen. Über den Widerspruch und die Stellung einer Sicherheit entscheidet das zuständige Gericht in Luxemburg. Dabei wird das Gericht einen solchen Antrag ablehnen, soweit der Gläubiger nicht hinreichend darzulegen vermag, dass die finanzielle Situation des Übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung des Gläubigers bietet. Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch hat zur Folge, dass die Verschmelzungsurkunde nicht ausgefertigt werden darf bis der Widerspruch durch den Gläubiger zurückgenommen oder durch rechtskräftige Entscheidung des zuständigen Gerichts aufgehoben worden ist. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Rechtsträger ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der sich alle Anteile des Übertragenden Rechtsträgers in der Hand des Übernehmenden Rechtsträgers befinden. Gleichermaßen sind auch bei dem Übernehmenden Rechtsträger keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden, da es sich bei der Aerium Properties um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der LDV Management II Aerium IV Holding S.C.A., einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach luxemburgischem Recht (Société en commandite par actions) mit Geschäftsadresse, 6A, Route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et de Sociétés) unter der Nummer B 105050, handelt. d) Es sind keine besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Ausübung der Gläubigerrechte der übertragenden Rechtsträger oder der Aerium Properties getroffen worden. Gläubiger können durch schriftliches, an eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gerichtetes und an deren jeweiligen Sitz adressiertes Verlangen (kostenfrei) Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte erhalten. Verlangen können schriftlich entweder an die Aerium IV Properties GmbH, der Aerium IV Göttingen GmbH und/oder AP1 FMZ Gladbeck GmbH, Oranienburger Straße 45, 10117 Berlin, oder an die Aerium IV Properties S.à.r.l., 6A, Route de Trèves, L-2633 Senningerberg, Luxemburg, gerichtet werden.