APA Vorräte GmbH, Wuppertal, Otto-Hausmann-Ring 107, 42115 Wuppertal.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EUFAB und APA Vorräte GmbH am 09.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
APA Vorräte GmbH, Wuppertal, Otto-Hausmann-Ring 107, 42115 Wuppertal.Der mit der KVA Kunststoffverpackung GmbH, Aschersleben (Amtsgericht Stendal, HRB 7412) am 16.01.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.06.2009 mit Wirkung ab 19.06.2009 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2009 mit der EUFAB und APA Vorräte GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.