HRB 11929 NP: Pflege- und Betreuungsdienst Petra Bernhardt GmbH, Neuruppin, Friedrich-Engels-Straße 11, 16827 Neuruppin OT Alt Ruppin. Geschäftsanschrift: Friedrich-Engels-Straße 11, 16827 Neuruppin OT Alt Ruppin
HRB 11929 NP: Pflege- und Betreuungsdienst Petra Bernhardt GmbH, Neuruppin, Neuruppiner Straße 6, 16827 Neuruppin OT Alt Ruppin. Geschäftsanschrift: Neuruppiner Straße 6, 16827 Neuruppin OT Alt Ruppin. Gegenstand: Betrieb einer ambulanten Hauskrankenpflege, insbesondere ambulante Pflegedienstleistungen gemäß SGB XI, Dienstleistungen im Bereich Haushaltshilfe, Förderung, Rehabilitation sowie Betreuung von pflege- und hilfsbedürftigen Personen. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Bernhardt, Petra, geb. Pothenick, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin OT Alt Ruppin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 09.08.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des von Petra Bernhardt als Inhaberin unter der Firma "Petra Bernhardt e. Kfr." mit Niederlassung in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3102) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 09.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird