Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 23.08.2023 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 23.08.2023 mit der APE Dritte Entwicklungsgesellschaft
mbH mit Sitz in Dötlingen (Amtsgericht Oldenburg (Oldb) HRB
211752) verschmolzen. |
a)
09.10.2023
Rösch |
HRB 211987: APE Vierte Entwicklungsgesellschaft mbH, Dötlingen, Rittrumer Straße 1, 27801 Dötlingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 mit der HanseFisch Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dötlingen (AG Oldenburg, HRB 210796) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 211987: APE Vierte Entwicklungsgesellschaft mbH, Dötlingen, Rittrumer Straße 1, 27801 Dötlingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der APE Erste Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dötlingen (AG Oldenburg, HRB 210253) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 211987: APE Vierte Entwicklungsgesellschaft mbH, Dötlingen, Rittrumer Straße 1, 27801 Dötlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 ("Stammkapital und Geschäftsanteile") und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der APE Erste Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dötlingen (AG Oldenburg, HRB 210253) beschlossen. Geändert, nun: Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 211987: APE Vierte Entwicklungsgesellschaft mbH, Dötlingen, Rittrumer Straße 1, 27801 Dötlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Aschenbeck, Jan, Dötlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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