APERAM Alloys Germany GmbH, Erkrath, Hildener Str. 28, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2013 mit der APERAM Stainless Services & Solutions GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12631) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Steinhof 3 a, 40699 Erkrath
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH