HRB 13343: APF GmbH - Assekuranz-Partner für Finanzprofis -, Gelsenkirchen, Erlestraße 1 E, 45894 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2015. Geschäftsanschrift: Erlestraße 1 E, 45894 Gelsenkirchen. Beratung und Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Vermittelung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investment-Gesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hendrysiak, Carmen, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der APF AG - Assekuranz-Partner für Finanzprofis - mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10356) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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