HRB 8386: APK-Ambulanter Pflegedienst Karlstein Lamprecht GmbH, Karlstein, Auenstraße 7, 63791 Karlstein. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 8386:APK-Ambulanter Pflegedienst Karlstein Lamprecht GmbH, Karlstein, Hanauer Landstraße 67, 63791 Karlstein.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Auenstraße 7, 63791 Karlstein. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Lamprecht, Anita, Karlstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Pflegedienst Karlstein Verwaltungs GmbH, Karlstein (Hanauer Landstraße 67, 63791 Karlstein). Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 mit Nachtrag vom 21.05.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 14 Abs. 2 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen und mit weiterem Beschluss vom 01.07.2008 die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der APK Ambulanter Pflegedienst Karlstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlstein sowie die Änderung des §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 ( Stammkapital ) beschlossen. Neue Firma: APK-Ambulanter Pflegedienst Karlstein Lamprecht GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird im übrigen auch durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege oder sonstige soziale Dienste sowie Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
APK-Ambulanter Pflegedienst Karlstein Lamprecht GmbH, Karlstein (Hanauer Landstraße 67, 63791 Karlstein). Die APK Ambulanter Pflegedienst Karlstein GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlstein (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3893) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.