HRB 9082: APS Industrie-Technik, Gesellschaft für Armaturen-, Pumpen- und Schlauchtechnik mbH, Hannover, Bergstr. 8, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: APS Industrie-Technik GmbH.
HRB 9082: APS Industrie-Technik, Gesellschaft für Armaturen-, Pumpen- und Schlauchtechnik mbH, Hannover, Bergstr. 8, 30539 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 74.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
APS Industrie-Technik, Gesellschaft für Armaturen-, Pumpen- und Schlauchtechnik mbH, Hannover, Bergstr. 8, 30539 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Arora, Madan Mohan, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Freifrau von Hodenberg, Hertha, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒; Freiherr von Hodenberg, Marquard, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
APS Industrie-Technik, Gesellschaft für Armaturen-, Pumpen- und Schlauchtechnik mbH, Hannover, Bergstr. 8, 30539 Hannover. Geschäftsanschrift: Bergstr. 8, 30539 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Arora, Madan Mohan, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der Arora Verwaltungs GmbH vom 25.08.2011 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Arora Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58651) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.