HRA 6610: APT Automation und Prozesstechnik GmbH & Co. KG, Bünde, Breite Straße 25, 32257 Bünde. Die Firma ist erloschen.
HRA 6610: APT Automation und Prozesstechnik GmbH & Co. KG, Bünde, Breite Straße 25, 32257 Bünde. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: APT Automation und Prozesstechnik Verwaltungs GmbH, Bünde (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10221), nicht mehr vertretungsberechtigt. Bestellt als Liquidator: Dipl.-Ing. Bergmeier, Manfred, Bünde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
APT Automation und Prozesstechnik GmbH & Co. KG, Bünde (Breite Straße 25, 32257 Bünde, Planung, Lieferung, Herstellung, Inbetriebnahme und Vertrieb kompletter Robotersysteme und Fördertechnikanlagen jeglicher Art, einschließlich der Automatisierung durch Leittechnik- und Visualisierungssysteme sowie Dienstleistungen in diesem Umfeld). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: APT Automation und Prozesstechnik Verwaltungs GmbH, Bünde (Bad Oeynhausen HRB 10221). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der APT Automation und Prozesstechnik GmbH, Bünde (AG Bad Oeynhausen HRB 8237) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.