HRA 6626: AQUA NOVA GmbH & Co. KG Innovative Wasseraufbereitung, Stephanskirchen (Baierbacher Str. 152, 83071 Stephanskirchen). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
AQUA NOVA GmbH & Co. KG Innovative Wasseraufbereitung, Stephanskirchen (Baierbacher Str. 152, 83071 Stephanskirchen). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 16.07.2012 (Az. 601 IN 235/10) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. Prokura erloschen, gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Wegerer, Gabriele, Brannenburg, * ‒.‒.‒‒.
AQUA NOVA Wassertechnik GmbH & Co. Handels KG, Stephanskirchen (Baierbacher Str. 152, 83071 Stephanskirchen). Firma geändert, nun: AQUA NOVA GmbH & Co. KG Innovative Wasseraufbereitung. Einzelprokura: Wegerer, Gabriele, Brannenburg, * ‒.‒.‒‒. Die "AQUA NOVA GMBH für innovative Wasseraufbereitung" mit dem Sitz in Stephanskirchen (Amtsgericht Traunstein HRB 11966) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.