AR Automatenstickerei GmbH & Co. KG, Oberhausen (Hagedornstr. 19-35, 46149 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eurotextil Heimtextilien GmbH & Co. KG am 10.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AR Automatenstickerei GmbH & Co. KG, Oberhausen (unbekannt 00, 12345 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der Eurotextil Heimtextilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HR A 2767) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Automatenstickerei Roos Kommanditgesellschaft, Oberhausen (Hagedornstr. 19-35, 46149 Oberhausen). Neue Firma: AR Automatenstickerei GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Eurotextil GmbH Heimtextilien, Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve HRB 7615), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Roos, Christa.