HRA 706184: AR-Bau e.K., Offenburg, Schwalbenweg 118, 77656 Offenburg. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.12.2019 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AR-Bau GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 721061) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
77656 Offenburg
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eK