ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ARAG-Platz-1, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 08.02.2011 und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.10.2011 im Wege des Formwechsels in die ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 66846) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 01.12.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ARAG-Platz-1, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Umwandlungsplan vom 08.02.2011 über die geplante Umwandlung der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unter Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (HRB 1371) in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ARAG-Platz-1, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der VIA BERATUNGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf; HRB 22949) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ARAG-Platz-1, 40472 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der VIA Beratungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 22949) mit der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG eingereicht worden.
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, ARAG-Platz-1, 40472 Düsseldorf.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Franke, Martin, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Heiermann, Klaus, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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