Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Koch-Kamara, Sabine, Reichenbach an der Fils,
* ‒.‒.‒‒
Zieger, Sandra, Esslingen am Neckar,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Theil, Mirko, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.06.2024
Reusch |
HRB 761804: ARBEG Inklusion gGmbH, Wernau Neckar, Kirchheimer Straße 234, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Baron von Brockdorff, Frank Ulrich, Neuffen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 761804: ARBEG Inklusion gGmbH, Wernau Neckar, Kirchheimer Straße 234, 73249 Wernau Neckar. Einzelprokura: Theil, Mirko, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 761804: ARBEG Inklusion gGmbH, Wernau Neckar, Kirchheimer Straße 234, 73249 Wernau Neckar. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Ditzinger, Volker, Römerstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter der W.E.K. Werkstätten Esslingen-Kirchheim gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Stuttgart HRB 211658) sowie der ArBeg Arbeits- und Begegnungsstätten gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Stuttgart HRB 222408) abzuschließen.
HRB 761804: ARBEG Inklusion gGmbH, Wernau Neckar, Kirchheimer Straße 234, 73249 Wernau Neckar. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ArBeg Arbeits- und Begegnungsstätten gemeinnützige GmbH", Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 222408) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2017 den Teilbetrieb Integration auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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