HRB 27867: ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, Magdeburg, Stresemannstr. 18/19, 39104 Magdeburg. Einzelprokura: Gehne, Benjamin, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27867: ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, Magdeburg, Stresemannstr. 18/19, 39104 Magdeburg. Die ARBEIT UND LEBEN Bildungsförderwerk GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 14421) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27867: ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, Magdeburg, Stresemannstr. 18/19, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.003,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Projektgesellschaft Altmark-Börde-Anhalt UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Magdeburg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.003,00 EUR. Die Projektgesellschaft Altmark-Börde-Anhalt UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 27865) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27867: ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, Magdeburg, Stresemannstr. 18/19, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ARBEIT UND LEBEN Bildungsvereinigung Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Magdeburg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.002,00 EUR. Die ARBEIT UND LEBEN Bildungsvereinigung Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal VR 10706) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27867: ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt gGmbH, Magdeburg, Stresemannstr. 18/19, 39104 Magdeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.004,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Projektgesellschaft Harz-Saale-Unstrut UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Magdeburg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 25.004,00 EUR. Die Projektgesellschaft Harz-Saale-Unstrut UG (haftungsbechränkt) mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 27863) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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