"ARBEITSKREIS DER FACH- UND SEMINARLEITER/INNEN SEKUNDAR-STUFE I E.V.", Düsseldorf, (Eggenweg 38 c/o D. Broerken, 42655 Solingen).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen am 24.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"ARBEITSKREIS DER FACH- UND SEMINARLEITER/INNEN SEKUNDAR-STUFE I E.V.", Düsseldorf, (Eggenweg 38 c/o D. Broerken, 42655 Solingen).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.11.2008 mit dem Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen e.V. mit Sitz in Marburg a.d. Lahn (AG Marburg, VR 821) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.