ARBEITSKREIS DER FACH- UND SEMINARLEITER/INNEN SONDERPÄDAGOGIK NW e.V., Dortmund, (Friedrichstr. 49, 44137 Dortmund).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen e. V. am 24.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ARBEITSKREIS DER FACH- UND SEMINARLEITER/INNEN SONDERPÄDAGOGIK NW e.V., Dortmund, (Friedrichstr. 49, 44137 Dortmund).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.11.2008 mit dem Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter/innen e. V. mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg VR 821) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.