ARC-Auto-Rückbau-Centrum GmbH, Göttingen, Im Rinschenrott 2 - 4, 37079 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.03.2012 mit der Resebeck GmbH mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen HRB 1560) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ARC-Auto-Rückbau-Centrum GmbH, Göttingen, Im Rinschenrott 2 - 4, 37079 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Resebeck GmbH am 25.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ARC-Auto-Rückbau-Centrum GmbH, Göttingen, Im Rinschenrott 2 - 4, 37079 Göttingen. Der mit der Resebeck GmbH (AG Göttingen HRB 1560) am 25.01.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.11.2011 zum 01.01.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ARC-Auto-Rückbau-Centrum GmbH, Göttingen, Im Rinschenrott 2 - 4, 37079 Göttingen.Geschäftsanschrift: Im Rinschenrott 2 - 4, 37079 Göttingen. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Ralf, Staufenberg, * ‒.‒.‒‒; Resebeck, Michaela, Seeburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Resebeck, Kurt, Bovenden, * ‒.‒.‒‒.
ARC-Auto-Rückbau-Centrum GmbH, Göttingen (Im Rinschenrott 2-4, 37079 Göttingen). Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 a (Zusammensetzung des Beirates), § 12 b (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirates), § 12 c (Haftung, Vergütung der Beiratsmitglieder) beschlossen.
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