ARCADIS Facility Management GmbH, Siegen, Spandauer Straße 2, 57072 Siegen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARCADIS Immobilien Consulting GmbH am 21.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ARCADIS Facility Management GmbH, Siegen, Spandauer Straße 2, 57072 Siegen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der ARCADIS Immobilien Consulting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt HR B 84643) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HL-Service Management GmbH, Siegen, Spandauer Straße 2, 57072 Siegen.Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2008 hat u.a. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2008 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absätze 2 und 3 (Gegenstand des Unternehmens -im Register nicht eingetragen-) und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7, jetzt § 5 ( Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt redaktionell neu gefasst. Neue Firma: ARCADIS Facility Management GmbH. Geschäftsanschrift: Spandauer Straße 2, 57072 Siegen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme und Erledigung von Aufgaben für Gebäudemanagement und Instandhaltungsplanung bei technischen Anlagen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Homola, Josef, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒.
HL-Service Management GmbH, Siegen (Spandauer Str. 2, 57072 Siegen). Bestellt zum Geschäftsführer: Homola, Josef, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒.
HL-Service Management GmbH, Siegen (Spandauer Str. 2, 57072 Siegen). Die Gesellschafterversammlung vom 22. Dezember 2004 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefaßt. Von den § 10 Abs. 1, 2 GmbHG unterfallenden Bestimmungen sind geändert: nach einer Änderung des Gegenstand des Unternehmens der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Geschäftsführung und Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme und Erledigung von Aufgaben für Gebäudemanagement und Instandhaltungsplanung bei technischen Anlagen. Die Gesellschaft ist im übrigen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie ist auch berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen in jeder Form zu beteiligen und/oder deren Geschäftsführung und/oder Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist, wenn er im Zeitpunkt der Beurkundung dieses Vertrages bereits zur Einzelvertretung ermächtigt worden ist oder wenn er gemäß nachfolgendem Abs. 2 zur Einzelvertretung ermächtigt wird. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einen oder mehrere Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.