ARCADIS HOMOLA AG, Frankfurt am Main, (Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84643) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCADIS HOMOLA AG, Frankfurt am Main (Voltastraße 31, 60486 Frankfurt am Main). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Heppner, Matthias, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒; Poralla, Carsten, Pliezhausen, * ‒.‒.‒‒.
ARCADIS HOMOLA AG, Frankfurt am Main (Voltastraße 31, 60486 Frankfurt am Main). Prokura erloschen: Rode, Petra; Wellmann, Thomas. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ritterbach, Martin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Weber, Jörg, Landsberg am Lech, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Jürgen, Mainz-Lerchenberg, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Genedy, Mohamed, Egelsbach, * ‒.‒.‒‒; Mücklich, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
ARCADIS HOMOLA AG, Frankfurt am Main (Voltastraße 31, 60486 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AYH HOMOLA Projects GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgerichtb Frankfurt am Main, HRB 44906) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCADIS HOMOLA AG, Frankfurt am Main (Voltastraße 31, 60486 Frankfurt am Main). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Eldag, Paul, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Henkel, Thomas, Dresden, * ‒.‒.‒‒; Nuhn, Friedel, Hanau, * ‒.‒.‒‒; Portmann, Thomas, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Solf, Richard, Edingen-Neckarhausen, * ‒.‒.‒‒.
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