ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (Aureliusstraße 2, 52064 Aachen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2006 mit der AachenMünchener Lebensversicherung AG mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 722) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (Aureliusstraße 2, 52064 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AachenMünchener Lebensversicherung AG am 17.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (Aureliusstraße 2, 52064 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2006 mit der EUREGIO ServiceResidenzen Management GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen; HRB 2873) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (Aureliusstraße 2, 52064 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Main Plaza Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 46960) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (Aureliusstraße 2, 52064 Aachen). Prokura erloschen: Lämmerhirt, Thomas.
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