HRA 5683:ARCHIDEA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herford, Lübbertorwall 7, 32049 Herford.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARCHIDEA Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH & Co. KG am 21.01.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 5683:ARCHIDEA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herford, Lübbertorwall 7, 32049 Herford.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.12.2013 mit der ARCHIDEA Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen HRA 5001) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCHIDEA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herford, Lübbertorwall 7, 32049 Herford. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 mit der ARCHIDEA Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen HRA 5001) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARCHIDEA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herford, Lübbertorwall 7, 32049 Herford.Geschäftsanschrift: Lübbertorwall 7 , 32049 Herford.
ARCHIDEA Grundbesitz GmbH & Co. KG, Herford (Unter den Linden 20, 32052 Herford, Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Bebauung und die Verwaltung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ARCHIDEA Immobilien- und Projektentwicklungs- Verwaltungs GmbH, Herford (Bad Oeynhausen HRB 6410), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.