HRB 601356: TEKTUM Beteiligungs GmbH, Villingen-Schwenningen, Wilhelm-Binder-Str. 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: ARCHIVITA GmbH. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wilhelm-Binder-Straße 15, 78048 Villingen-Schwenningen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform; die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführten Tätigkeiten, die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art und die Beratung in Vermögensfragen; die Beratung von Unternehmen, Gesellschaften, Privatpersonen und Grundstückseigentümern, insbesondere hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und der Unterhaltung von Gebäuden stehenden Fragen sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht; die technische und kaufmännische Hausverwaltung, die Planung, der Bau und die Unterhaltung von baulichen Anlagen, die Erbringung von handwerklichen Leistungen; das Coaching von Unternehmern und Privatpersonen, die Unternehmensberatung einschließlich Erstellung von Gutachten, Analysen und Konzepten jeder Art. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IMOFIMA GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601826) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TEKTUM24 GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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