ARCOM-Bauträger GmbH & Co. KG, Erlangen (Reiniger Str. 6 c, 91052 Erlangen). Der Formwechsel wurde am 06.03.2008 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 11393).
ARCOM-Bauträger GmbH & Co. KG, Erlangen (Reiniger Str. 6 c, 91052 Erlangen). Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "ARCOM GmbH" mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB: neu: 06 AR 57//08) beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.