ARCS Elektrotechnik GmbH, Wissen, Nistertalstraße 15, 57537 Wissen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Peter Hombach, * ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Katzwinkel, übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "ARCS Elektrotechnik e.K., Inh. Peter Hombach" mit Niederlassung in Altenkirchen (Amtsgericht Montabaur, HRA 21274) weiterführt. Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH