ARDEX Auslandsholding GmbH, Witten (Friedrich-Ebert-Str. 45, 58453 Witten). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2006 und der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Rechtsträger vom 18.07.2006 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die ARDEX Beteiligungs- GmbH, Witten (AG Bochum HRB 7994), ARDEX GmbH, Witten (AG Bochum HRB 7952), ARDEX Amerika-Holding GmbH, Witten (AG Bochum HRB 8200) und ARDEX Großbritannien-Holding GmbH ,Witten (AG Bochum HRB 8199) als übernehmende Rechtsträger übertragen.Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
58453 Witten
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Amtsgericht: Bochum
Rechtsform: GmbH