HRB 66104: AREAM GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Arndt, Jan-Holger, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 66104: AREAM GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.850,00 EUR auf 29.850,00 EUR beschlossen. 29.850,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Klughardt, Hermann, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 66104: AREAM GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Einzelprokura: Hopp, Thomas, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 66104: VC New Energy Beratungs GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: AREAM GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Arndt, Jan-Holger, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 66104: VC New Energy Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 18, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit die Firma und in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Ferner wurde § 4 (Stammkapital, Einlagen) Ziffer (2) geändert und Ziffer (3) ersatzlos gestrichen, weiterhin wurde § 7 Ziffer 2 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüssse), sowie die Überschrift des § 9 (Gewinnverwendung und Gewinnverteilung) geändert. Neue Firma: VC New Energy Beratungs GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Promotion von Projekten und Anlagen zur Erzeugung nachhaltiger Energien. Dazu gehört insbesondere aber nicht abschließend die Beratung in der Entwicklung, die Beratung beim Ver- oder Ankauf solcher Projekte oder Anlagen inklusive Finanzierungsberatung oder -vermittlung, weltweit (2) Vom Umfang des Geschäftszweckes sind alle sinnvollen und erforderlichen Nebentätigkeiten eingeschlossen, sofern sie im weiteren Sinne dem Geschäftszweck dienlich sind, soweit für diese Tätigkeit keine spezialgesetzlichen Genehmigungen vorgeschrieben ist. (3) Das zwischenzeitliche Halten und Verwalten vorgenannter Anlagen und Projekte im Eigenbestand zur Erhöhung des Weitervermittlungswertes ist zulässig.
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