ARES Energie Aktiengesellschaft, Berlin, Franklinstraße 9-11, 10587 Berlin. ; Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die energicos Nord GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145.373) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
ARES Energie Aktiengesellschaft, Berlin, Franklinstraße 9-11, 10587 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
ARES Energie Aktiengesellschaft, Berlin, Franklinstraße 9-11, 10587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Franklinstraße 9-11, 10587 Berlin Nicht mehr Vorstand:; 1. Rose, Lothar; Vorstand:; 2. Hanke, Angelika, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012; 06.09.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 29.08.2012 sowie 13.09.2012 ist die Energicos GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88567 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..