ARGE Rathaus Areal Wülfrath GmbH, Bensheim, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum 3. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25209) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARGE Rathaus Areal Wülfrath GmbH, Bensheim, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tectim 3. Vermögensverwaltungs GmbH am heutigen Tag eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARGE Rathaus Areal Wülfrath GmbH, Bensheim, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.Mit der Tectum 3. Vermögensverwaltungs GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25209) als herrschendem Unternehmen ist am 31.07.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
ARGE Rathausareal Wülfrath GmbH, Bensheim, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: ARGE Rathaus Areal Wülfrath GmbH.
ARGE Rathausareal Wülfrath GmbH, Bensheim, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2009. Geschäftsanschrift: Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim. Gegenstand: Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenen Kapitalvermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Komenda, Manfred, Eppelborn, * ‒.‒.‒‒; Thetmann, Uwe, Bensheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.